Urlaub hat nicht immer Saison
So geht man auf Nummer Sicher
Text: Hartmut Malguth

Für die Halter von mehr als 2,5 Mio. Fahrzeugen ist nicht ganzjährig Saison. Das heißt, sie melden überwiegend Zweiräder – aber auch Cabrios, Reisemobile, Wohnwagen oder Anhänger – während der Schlechtwetterperiode vorübergehend ab. Dafür entscheiden sie sich, diese Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen auszustatten, da deren Nutzung übers gesamte Zulassungsjahr nicht wirklich Sinn macht. Dadurch lassen sich locker ca. 30% der Unterhaltskosten einsparen – bei der Kfz-Steuer und der Versicherung.

Was viele gar nicht wissen: Man muss dabei nicht unbedingt für ein halbes Jahr auf sein geliebtes Saisongefährt verzichten, sondern kann frei wählen, ob man die Zulassung für sechs, acht oder gar zehn Monate beantragt. Außerhalb dieser Frist darf es allerdings weder bewegt noch im öffentlichen Raum – also beispielsweise an der Straße – geparkt werden. Verstöße werden laut Bußgeldkatalog mit 50 Euro bei Benutzung und 40 Euro für das unerlaubte Abstellen am Straßenrand geahndet.
Im Falle eines Unfalls drohen folgenschwere Strafen: Weil die Kfz-Versicherung dann nicht zahlt, muss der Halter mit seinem eigenene Vermögen haften. Außerdem erfüllt der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz den Tatbestand einer Straftat und wird entweder mit empfindlichen Geldstrafen oder Freiheitsentzug geahndet. Außerdem kann bei nachgewiesener Fahrlässigkeit sogar das Fahrzeug konfisziert werden.
Auf dem eigenen Grundstück oder in der Garage abgestellt, bleibt das Fahrzeug im Falle von Teil- oder Volkaskoschäden wie Sturm, Hagel oder Marderbisse beitragsfrei versichert. Läuft in dieser Zeit der TÜV ab, muss das Fahrzeug im ersten Zulassungsmonat der Wiederanmeldung zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden.

Was gilt es darüber hinaus zu beachten?
Stolze Besitzer von Oldtimern können seit 2017 die H-Zulassung mit einem Saisonkennzeichen kombinieren. Wird ein historisches Fahrzeug lediglich für sechs Monate angemeldet, zahlt man rund 95 Euro weniger Kfz-Steuer. Das Einsparpotenzial bei der Versicherung erweist sich noch als deutlich höher. Exakte Zahlen liefern hier so einschlägige Vergleichsportale wie Verivox oder Check24.
Möchte man weiterhin von seinem jährlich steigenden Schadenfreiheitsrabatt profitieren, empfiehlt sich die vorherige Rücksprache mit der Versicherung. Zahlreiche Gesellschaften machen die Rabattleistungen davon abhängig, dass das Saisonfahrzeug mindestens für sechs Monate angemeldet bleibt.